VTZ Girls-Cup

4. VTZ Girls-Cup 2019!

Es ist wieder soweit! Der 4. VTZ Girls-Cup für weibliche Jugendmannschaften der E-, D-, C- und B-Jugend findet im August 2019 in der Westpfalzhalle statt.

Spieltage
  • 17.August 2019, 10.00 - 14.00 Uhr – weibliche E-Jugend (Jahrgänge 2009/2010)
  • 17.August 2019, 14.00 - 18.00 Uhr – weibliche D-Jugend (Jahrgänge 2007/2008)
  • 24.August 2019 – weibliche C-Jugend (Jahrgänge 2005/2006)
  • 25.August 2019 – weibliche B-Jugend (Jahrgänge 2003/2004)
Wo wird gespielt?
  • In der Westpfalzhalle Zweibrücken– mit großer Tribüne und Bewirtung in der Halle.
Wie wird gespielt?
  • Jede Mannschaft bestreitet min. 3 Spiele.  Die Spielzeit beträgt jeweils 20min
Rund um den Sport
  • Im Foyer der Halle bieten wir Kaffee, Kuchen, Getränke und eine kleine Speisekarte an.
  • Für unsere kleinen Gäste wird ein Rahmenprogramm für die Zeit zwischen den Spielen organisiert. 
Anfahrt
  • Adresse für Navi:  Westpfalzhalle Zweibrücken, Bleicherstraße 3, 66482 Zweibrücken 
Anmeldung
  • Eure Kontaktperson ist Aida Grub
(E-Mail aa.grub@web.de oder Handy 0179-3279918)

Preise
  • Geld und/oder Sachpreise
Startgebühr
  • 30€/Mannschaft
  • Sollte ein Schiedsrichter mitgebracht/gestellt werden, gewähren wir einen Preisnachlass von 10€/Mannschaft
Meldefrist
  • Ist der 01. Mai 2019, da nur eine begrenzte Zahl an Mannschaften teilnehmen kann, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen über die Teilnahme.
Übernachtungsmöglichkeiten
  • Infos bei Aida Grub, s.o.
Auswahl:
  • Gemeinschaftshaus Rosendorf Schmitshausen
  • Jugendzeltplatz Rosendorf Schmitshausen
  • Naturfreundehaus Niedersimten
  • Pfadfinderzentrum Kurpfalz (BdP)
  • Waldhütte Hohe List, mitten im Wald. Erbaut 1832. Nach Koordinaten anfahren !
  • Jugendherberge Homburg Saar
  • Kardinal-Wendel-Haus Homburg Saar
  • Hermann-Neuberger-Sportschule Saarbrücken

Turnierbestimmungen
§ 1 Austragungsort ist die Westpfalzhalle Zweibrücken

§ 2 Vor Beginn des Turniers hat jede Mannschaft einen ausgefüllten Spielberichtsbogen bei der Turnierleitung abzugeben. Dieser wird den Vereinen durch den Veranstalter ausgehändigt bzw. kann bei der Turnierleitung empfangen werden. Alle Spieler müssen im Besitz eines gültigen Spielerausweises des jeweiligen Landesverbandes ihres Herkunftslandes sein, welcher der Turnierleitung oder dem Schiedsrichter auf Verlangen vorzuzeigen ist.

§ 3 Die im Spielplan jeweils erstgenannte Mannschaft hat Anwurf. Die jeweils zweitgenannte Mannschaft wechselt bei Farbgleichheit und Aufforderung durch Turnierleitung bzw. Schiedsrichter die Spielkleidung. Der Spielball wird von der Turnierleitung gestellt.
Haftmittel und Haftmitteldepots, z.B. an Sportschuhen, Handrücken, etc. sind verboten. Bei Zuwiderhandeln werden dem Verursacher Folgekosten belastet.

§ 4 Jede Mannschaft hat sich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn bei der Turnierleitung zu melden. Die Anwurfzeiten sind dem Turnierplan zu entnehmen. Es gibt grundsätzlich keine Wartezeiten. Sollte eine Mannschaft zu einem Spiel nicht oder zu spät erscheinen, wird dieses Spiel mit 1:0 für den Gegner gewertet. Erscheint die gleiche Mannschaft zum zweiten Mal schuldhaft nicht oder zu spät zum Spiel, scheidet sie aus dem Turnier aus.

§ 5 Die Spielzeit beträgt 1 x 20 Minuten. Änderung im Spielplan behalten wir uns vor.

§ 6 Maßgeblich für den Einsatz sind die Jahrgangsstufen des DHB - IHF

§ 7 Entscheidungen: Sollten nach Ablauf der Gruppenspiele zwei Mannschaften punktgleich sein, entscheidet die Tordifferenz. Ist auch hier Gleichheit gegeben, entscheidet der direkte Vergleich. Sollte dieses Spiel unentschieden ausgegangen sein, entscheidet ein 7-Meter-Werfen.

§ 8 Entscheidung durch 7m-Werfen: jede Mannschaft wählt 4 unterschiedliche Werfer aus.  Die Mannschaften werfen jeweils abwechselnd. Sollte nach den jeweils ersten 4 Werfern immer noch kein Sieger ermittelt sein, nominiert jede Mannschaft einen neuen Werfer (Werfer die bereits geworfen haben dürfen nicht mehr werfen). Der Sieger wird nun nach dem „Golden Goal“-Verfahren ermittelt.

§ 9 Disqualifikation: Erhält ein Spieler in einem Spiel die Rote Karte, ist er für die Restspielzeit des aktuellen Spiels nicht mehr spielberechtigt. Gemäß Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter und Meldung an die Turnierleitung kann bei groben Regelwidrigkeiten bzw. Unsportlichkeiten, insbesondere bei Beleidigungen eine Sperre von bis zu zwei Spielen verhängt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Turnierleitung

§ 10 Ausschluss: Erhält ein Spieler in einem Spiel einen Ausschluss wird der Spieler für den weiteren Verlauf des Turniers gesperrt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den jeweils zuständigen Landesverband hierüber zu informieren.

§ 11 Einsprüche: Gegen die Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind Einsprüche nicht zulässig. Über alle weiteren Einsprüche, die den Verlauf des Turniers betreffen, entscheidet die Turnierleitung. Gegen deren Entscheidung sind weitere Einsprüche nicht mehr zulässig

§ 12 Es wird gemäß den bekannten Deckungsvorgaben des HVSaar gespielt.

§ 13 Für verloren gegangene, beschädigte und/oder gestohlene Bekleidung, Ausrüstung oder Wertgegenstände jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 14 In der Sporthalle darf nicht geraucht werden. Des Weiteren sind auf der Hallenspielfläche Speisen jeglicher Art verboten.

§ 15 Mit der Teilnahme am Turnier erkennt der teilnehmende Verein die vorstehenden Turnierbestimmungen verbindlich an.