4.
VTZ Girls-Cup 2019!
Es ist wieder soweit! Der 4. VTZ Girls-Cup
für weibliche Jugendmannschaften der E-, D-, C- und B-Jugend findet im August
2019 in der Westpfalzhalle statt.
Spieltage
- 17.August 2019, 10.00 - 14.00 Uhr – weibliche E-Jugend (Jahrgänge 2009/2010)
- 17.August 2019, 14.00 - 18.00 Uhr – weibliche D-Jugend (Jahrgänge 2007/2008)
- 24.August 2019 – weibliche C-Jugend (Jahrgänge 2005/2006)
- 25.August 2019 – weibliche B-Jugend (Jahrgänge 2003/2004)
Wo wird gespielt?
- In der Westpfalzhalle Zweibrücken– mit großer Tribüne und Bewirtung in der Halle.
Wie wird gespielt?
- Jede Mannschaft bestreitet min. 3 Spiele. Die Spielzeit beträgt jeweils 20min
Rund um den Sport
- Im Foyer der Halle bieten wir Kaffee, Kuchen, Getränke und eine kleine Speisekarte an.
- Für unsere kleinen Gäste wird ein Rahmenprogramm für die Zeit zwischen den Spielen organisiert.
Anfahrt
- Adresse für Navi: Westpfalzhalle Zweibrücken, Bleicherstraße 3, 66482 Zweibrücken
Anmeldung
- Eure Kontaktperson ist Aida Grub
(E-Mail aa.grub@web.de oder Handy
0179-3279918)
Preise
- Geld und/oder Sachpreise
Startgebühr
- 30€/Mannschaft
- Sollte ein Schiedsrichter mitgebracht/gestellt werden, gewähren wir einen Preisnachlass von 10€/Mannschaft
Meldefrist
- Ist der 01. Mai 2019, da nur eine begrenzte Zahl an Mannschaften teilnehmen kann, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen über die Teilnahme.
Übernachtungsmöglichkeiten
- Infos bei Aida Grub, s.o.
Auswahl:
- Gemeinschaftshaus Rosendorf Schmitshausen
- Jugendzeltplatz Rosendorf Schmitshausen
- Naturfreundehaus Niedersimten
- Pfadfinderzentrum Kurpfalz (BdP)
- Waldhütte Hohe List, mitten im Wald. Erbaut 1832. Nach Koordinaten anfahren !
- Jugendherberge Homburg Saar
- Kardinal-Wendel-Haus Homburg Saar
- Hermann-Neuberger-Sportschule Saarbrücken
Turnierbestimmungen
§ 1 Austragungsort ist die Westpfalzhalle
Zweibrücken
§ 2 Vor Beginn des Turniers hat jede
Mannschaft einen ausgefüllten Spielberichtsbogen bei der Turnierleitung
abzugeben. Dieser wird den Vereinen durch den Veranstalter ausgehändigt bzw.
kann bei der Turnierleitung empfangen werden. Alle Spieler müssen im Besitz
eines gültigen Spielerausweises des jeweiligen Landesverbandes ihres
Herkunftslandes sein, welcher der Turnierleitung oder dem Schiedsrichter auf
Verlangen vorzuzeigen ist.
§ 3 Die im Spielplan jeweils erstgenannte
Mannschaft hat Anwurf. Die jeweils zweitgenannte Mannschaft wechselt bei
Farbgleichheit und Aufforderung durch Turnierleitung bzw. Schiedsrichter die
Spielkleidung. Der Spielball wird von der Turnierleitung gestellt.
Haftmittel und Haftmitteldepots, z.B. an
Sportschuhen, Handrücken, etc. sind verboten. Bei Zuwiderhandeln werden dem
Verursacher Folgekosten belastet.
§ 4 Jede Mannschaft hat sich spätestens 30
Minuten vor Spielbeginn bei der Turnierleitung zu melden. Die Anwurfzeiten sind
dem Turnierplan zu entnehmen. Es gibt grundsätzlich keine Wartezeiten. Sollte
eine Mannschaft zu einem Spiel nicht oder zu spät erscheinen, wird dieses Spiel
mit 1:0 für den Gegner gewertet. Erscheint die gleiche Mannschaft zum zweiten
Mal schuldhaft nicht oder zu spät zum Spiel, scheidet sie aus dem Turnier aus.
§ 5 Die Spielzeit beträgt 1 x 20 Minuten.
Änderung im Spielplan behalten wir uns vor.
§ 6 Maßgeblich für den Einsatz sind die
Jahrgangsstufen des DHB - IHF
§ 7 Entscheidungen: Sollten nach Ablauf der
Gruppenspiele zwei Mannschaften punktgleich sein, entscheidet die Tordifferenz.
Ist auch hier Gleichheit gegeben, entscheidet der direkte Vergleich. Sollte
dieses Spiel unentschieden ausgegangen sein, entscheidet ein 7-Meter-Werfen.
§ 8 Entscheidung durch 7m-Werfen: jede
Mannschaft wählt 4 unterschiedliche Werfer aus.
Die Mannschaften werfen jeweils abwechselnd. Sollte nach den jeweils
ersten 4 Werfern immer noch kein Sieger ermittelt sein, nominiert jede
Mannschaft einen neuen Werfer (Werfer die bereits geworfen haben dürfen nicht
mehr werfen). Der Sieger wird nun nach dem „Golden Goal“-Verfahren ermittelt.
§ 9 Disqualifikation: Erhält ein Spieler in
einem Spiel die Rote Karte, ist er für die Restspielzeit des aktuellen Spiels
nicht mehr spielberechtigt. Gemäß Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter und
Meldung an die Turnierleitung kann bei groben Regelwidrigkeiten bzw.
Unsportlichkeiten, insbesondere bei Beleidigungen eine Sperre von bis zu zwei
Spielen verhängt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Turnierleitung
§ 10 Ausschluss: Erhält ein Spieler in einem
Spiel einen Ausschluss wird der Spieler für den weiteren Verlauf des Turniers
gesperrt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den jeweils zuständigen
Landesverband hierüber zu informieren.
§ 11 Einsprüche: Gegen die
Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind Einsprüche nicht zulässig. Über
alle weiteren Einsprüche, die den Verlauf des Turniers betreffen, entscheidet
die Turnierleitung. Gegen deren Entscheidung sind weitere Einsprüche nicht mehr
zulässig
§ 12 Es wird gemäß den bekannten
Deckungsvorgaben des HVSaar gespielt.
§ 13 Für
verloren gegangene, beschädigte und/oder gestohlene Bekleidung, Ausrüstung oder
Wertgegenstände jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 14 In
der Sporthalle darf nicht geraucht werden. Des Weiteren sind auf der
Hallenspielfläche Speisen jeglicher Art verboten.
§ 15 Mit der Teilnahme am Turnier erkennt der
teilnehmende Verein die vorstehenden Turnierbestimmungen verbindlich an.